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30 Mrd. € Mehreinnahmen bei Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7%

Immer wieder, und zwar nicht erst nach Einführung der 7%igen Besteuerung von Übernachtungsleistungen, steht der ermäßigte Steuersatz auf der Prüfliste der Legislativorgane in Berlin. Neben teils berechtigten Fragen der fiskalischen Gleichbehandlung, warum bestimmte Leistungen ermäßigt besteuert werden und andere nicht, dürfte es dem Fiskus auch darum gehen, die etwa 30 Mrd. € haushaltstechnisch zu vereinnahmen, die bei genereller Einführung des Regelsteuersatzes als Einmaleffekt, also ohne die Berücksichtigung eines potenziell alternativen Konsumverhaltens, anfallen würden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-12
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