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Ab 1.1.2020: Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung

Die Rechengrößen der Sozialversicherung ändern sich jährlich. Davon werden alle Sozialversicherungszweige berührt, die im sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammengeschlossen sind (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Hiervon ist lediglich die gesetzliche Unfallversicherung ausgeschlossen. Auch 2020 treten im Vergleich zu 2019 erhebliche Änderungen ein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-20
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