• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. September 2018 den Rechtsstreit über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Sekundärbrennstoff-Heizkraftwerkes im Rostocker Überseehafen an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurückverwiesen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-25
Dokument Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden