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Abgrenzung des Mietvertrags vom Reservierungsvertrag

Ein Leser ist mit folgender Anfrage an die Redaktion herangetreten: „Vor dem Hintergrund der im Umsatzsteuerrecht eingeführten Leistungskommission ist mir unklar, wie der Begriff des Mietvertrags vom Begriff des Reservierungsvertrags abzugrenzen ist. Welche Abgrenzungskriterien gelten in rechtlicher Hinsicht?“

Seiten 16 - 18

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.08.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2005
Veröffentlicht: 2005-08-01
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Dokument Abgrenzung des Mietvertrags vom Reservierungsvertrag