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Abgrenzung von Eigenleistungen und Reisevorleistungen in Organschaftsfällen

Ein Reiseveranstalter hatte die im Auftrag einer Organgesellschaft von einem Dritten ausgeführten inländischen Zubringer‐ und Transferflüge als Eigenleistungen des Organkreises nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Nach aktueller Rechtsauffassung des BFH sind hier Reisevorleistungen mit der Folge der Margensteuerpflicht für Leistungen im Gemeinschaftsgebiet anzunehmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.09.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2018
Veröffentlicht: 2018-09-10
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Dokument Abgrenzung von Eigenleistungen und Reisevorleistungen in Organschaftsfällen