Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO2/m³ beträgt
Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht von der Bundesregierung bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Einzig wirksame Maßnahme um Fahrverbote für die saubere Luft auszuschließen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel-Pkw
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-27 |