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Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO2/m³ beträgt

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht von der Bundesregierung bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Einzig wirksame Maßnahme um Fahrverbote für die saubere Luft auszuschließen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel-Pkw

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-27
Dokument Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO 2 /m³ beträgt