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Aktuelle BFH-Urteile – Wann sind Betriebsveranstaltungen „steuerfrei“?

Vorteile, die Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen zugewendet werden, bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn es sich um „übliche“ Betriebsveranstaltungen handelt. Der BFH hat sich in fünf Urteilen mit den Voraussetzungen der „Üblichkeit“ beschäftigt.

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.07.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2006
Veröffentlicht: 2006-07-01
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Dokument Aktuelle BFH-Urteile – Wann sind Betriebsveranstaltungen „steuerfrei“?