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Allgemeine Verhaltenshinweise vor Ort

Nach der Ankunft im Reiseland sollte man unmittelbar das Unternehmen, die Niederlassung vor Ort und die deutsche Botschaft über die eigene Anwesenheit in Kenntnis setzen. In der Botschaft sollten die eigenen gültigen Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) und die Erreichbarkeit während des Aufenthalts hinterlassen werden, gegebenenfalls auch die Kontaktdaten von Personen oder der Firma, die im Ereignisfall von der Botschaft benachrichtigt bzw. befragt werden können.
Der schnelle Kontakt zur Botschaft und zur örtlichen Niederlassung des Unternehmens hat außerdem den Vorteil, dass man sich unverzüglich über aktuelle sicherheitsrelevante Entwicklungen und mögliche Gefahren informieren kann. So können Gefahren- und Konfliktsituationen wie z. B. Demonstrationen erfolgreich vermieden werden.

Seiten 153 - 157

Dokument Allgemeine Verhaltenshinweise vor Ort