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Allgemeines Steuerrecht: Zweifelsfragen bei verbindlichen Auskünften

Guter Rat ist teuer. Diese Binsenweisheit gilt seit 2007 auch für verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung. Wir hatten hierüber bereits ausführlich in SRTour 09/08 (S. 16 ff.) berichtet. Zwischenzeitlich haben sich vielfältige Zweifelsfragen ergeben.

Seiten 11 - 13

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-20
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Dokument Allgemeines Steuerrecht: Zweifelsfragen bei verbindlichen Auskünften