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Zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie hat das BMU den Entwurf eines entsprechenden Umsetzungsgesetzes mit Datum von 04.03.2005 vorgelegt. Art. 1 des Entwurfes enthält das neue Umweltschadensgesetz (USchadGE). § 9 Abs. 2 USchadGE beinhaltet einen Ausgleichsanspruch zwischen Verursachern, der § 24 Abs. 2 BBodSchG nachempfunden ist. Der Verfasser beleuchtet die zu Problemen des Bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs von Literatur und Rechtsprechung getroffenen Feststellungen und Überprüft ihre Übertragbarkeit auf die Vorschrift des § 9 Abs. 2 USchadGE
Zusammenfassung
Ziel der Untersuchungen ist der Nachweis, die Charakterisierung und die Bewertung von Grundwasserkontaminationen und von natürlichen Selbstreinigungskräften (NA) im Grundwasserabstrom von Altablagerungen in Berlin-Kladow/ Gatow. Die Untersuchungen sind Teil des BMBF-Förderschwerpunktes KORA zur Erforschung des kontrollierten Rückhalts und Abbaus von Schadstoffen. Es werden sowohl rechtliche als auch wissenschaftliche Grundlagen im Detail vorgestellt und diskutiert. Aus der Synopse beider Bereiche wird eine Untersuchungs- und Bewertungsmethode für Grundwasserschäden entwickelt, die auch die Ermittlung von daraus sich ergebenden möglichen weiteren Schutzgutgefährdungen beinhaltet. Es wird diskutiert, inwieweit NA zu Sanierungszwecken an Altablagerungen geeignet ist.
Eine Vielzahl stillgelegter oder noch stillzulegender Deponien und Altablagerungen verfügen über keine ingenieurtechnisch erstellte und wirksame Basisabdichtung, natürliche geologische Barriere. Oberflächenabdeckung bzw. - abdichtung oder weitere technische Sicherungselemente. Das gebildete Sickerwasser bzw. Wasser aus solchen Deponien und Altablagerungen hat deshalb oft über Jahrzehnte hinweg den Boden unter den Deponien schädlich verändert und nachfolgend einen deponiebürtigen Grundwasserschaden durch nachteilige Veränderung bzw. Verunreinigung des unter Schutz des WHG stehenden Gewässers "Grundwasser" bewirkt. Gegenstand des Beitrags ist es, die fachlichen, begrifflichen und rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit deponiebürtigen Grundwasserschäden aufzuzeigen.
Zur Bestimmung der vertikalen LKCW-Verteilung im Porengrungwasserleiter mit hochauflösenden Probenahmeverfahren wurden 3 aktive Verfahren mit Packerung der Messstelle und ein Passivsammler vergleichend getestet. Der Passivsammler lieferte keine repräsentativen Ergebnisse. Die drei aktiven Verfahren lieferten vergleichbare, plausible Messergebnisse und erlaubten eine genaue Bestimmung der vertikalen Verteilung von LCKW im Grundwasserleiter.
Im Rahmen der Flächenentwicklung kontaminierter Standorte spielt nach dem ersten Schritt (Erfassung altlastverdächtiger Flächen) der Altlastenbearbeitung die Amtsermittlung nach § 9 Abs. 1 BBodSchG eine wichtige Rolle. Hierbei muss sowohl die Finanzierung, die Reihenfolge der Abarbeitungen als auch der Untersuchungsumfang in Betracht gezogen werden. Da gegenüber der bisherigen Vorgehensweise in Baden-Württemberg das BBodSchG und die entsprechenden Verordnung zu neuen rechtlichen und teilweise modifizierten fachlichen Rahmenbedingungen geführt haben, wurde die Handlungsempfehlung "Die Amtsermittlung bei altlastverdächtigen Flächen" als Hinweispapier für den Verwaltungsvollzug erstellt. Diese Empfehlung richtet sich an die zuständigen Behörden sowie an die mit der Untersuchung betrauten Ingenieurbüros und chemischen Laboratorien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2006.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
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