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Ansprüche gegen Reiseveranstalter und Carrier bei verspäteter Auslieferung des aufgegebenen Fluggepäcks

Viele kennen die Situation: Man steht am Gepäckband und wartet – vergeblich. Das Gepäckband liefert viele Gepäckstücke, jedoch nicht den eigenen Koffer. Tatsächlich wird mehr als die Hälfte der Koffer beim Umsteigen oder bei einer Umbuchung fehlgeleitet. 3- 4% der Koffer gehen verloren; dies trotz der heutzutage lückenlosen Gepäckleitsysteme. Allerdings taucht ein Großteil der verschollenen Gepäckstücke innerhalb von 48 Stunden wieder auf, möglicherweise beschädigt. Als Ausgleich für den Ärger um verspätetes Fluggepäck ergeben sich für den Flugpassagier eine Reihe von Rechten und Ansprüchen, wobei zu differenzieren ist, ob es sich um einen Nur-Flug gehandelt hat oder ob der Flug ein Teil einer Flugpauschalreise gewesen ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-09
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