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Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. Gesamtbetrag der Umsätze, nicht gem. Marge

Die Frage, ob für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG auf die Handelspanne (Marge) oder auf das vereinnahmte Entgelt abzustellen ist, hatte der BFH mit Beschluss vom 7.2.2018 (Az.: XI R 7/16, SRTour 08/2018 S. 14 ff.) dem EuGH vorgelegt. Dieser hat dazu nun mit seinem Urteil vom 29.7.2019 (Az.: C‐ 388/18) entschieden. Da Reiseveranstalter ihre Umsätze gem. § 25 UStG nach der Marge besteuern, ist das nun vorliegende EuGH‐Urteil auch für die Reisebranche relevant.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.11.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2019
Veröffentlicht: 2019-11-11
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Dokument Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. Gesamtbetrag der Umsätze, nicht gem. Marge