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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Outsourcing

Dieser Beitrag befasst sich mit einigen grundlegenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit IT-Outsourcing (nachfolgend auch „Auslagerung“ oder „Ausgliederung“ genannt). Die individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Herausforderungen an dieser Stelle sind mannigfaltig. Eine wichtige Grundlage für die Herangehensweise ist eine – auch arbeitsrechtliche – Due Diligence in der Angebotsphase bzw. jedenfalls vor Beginn des eigentlichen Vorhabens und eine zutreffende fachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einordnung der in diesem Rahmen aufgefundenen Ergebnisse.

Im Vordergrund nachfolgend steht ein möglicher Betriebsübergang (BÜ) nach § 613a BGB. Die Umstände der Gestaltung eines etwaigen BÜ sollten die Beteiligten in die Hand nehmen und die Rechtsfolgen eines eintretenden BÜ in ihrem Sinne hinsichtlich der Verteilung der entstehenden Risiken regeln.

Hierneben behandelt dieses Kapitel einige grundlegende, Arbeitnehmer (ArbN) wie Arbeitgeber (ArbG) gleichermaßen interessierende arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Arbeitnehmerüberlassung, zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen, zum Mindestlohn nach dem MiLoG sowie zum Einsatz von Fremdpersonal im eigenen Betrieb, letzteres z. B. im Nachgang zu einer Auslagerung oder im Rahmen des Auslagerungsprojekts selbst.

Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die wichtigsten, vor allem individualarbeitsrechtlichen Problemstellungen beim IT-Outsourcing zu geben. Eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Aspekte im Einzelnen kann aus Platzgründen nicht erfolgen.

Seiten 547 - 578

Dokument Arbeitsrechtliche Aspekte beim Outsourcing