Arbeitszeitmodell – Mehr Flexibilität durch „Arbeit auf Abruf“
Es ist gut, wenn man auf Veränderungen flexibel reagieren kann. Bislang waren jedoch die Möglichkeiten, einen schwankenden Personalbedarf in den Griff zu bekommen, nicht allzu zahlreich: Anordnung von Überstunden, befristete Arbeitszeitveränderung oder Änderungskündigung. Mit der „Arbeit auf Abruf“, die kürzlich das Bundesarbeits- und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, gibt es jedoch eine Gestaltungsmöglichkeit, die Sie beim Abschluss neuer Arbeitsverträge berücksichtigen sollten.
Seiten 17 - 20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |