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Arbeitszimmeraufwendungen: Nutzungsintensität als Kriterium für die Abzugsfähigkeit

Bei der Frage der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt es nicht auf dessen Erforderlichkeit an. Entscheidend ist, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2019
Veröffentlicht: 2019-08-09
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Dokument Arbeitszimmeraufwendungen: Nutzungsintensität als Kriterium für die Abzugsfähigkeit