Aus der Sicht des Rechtsanwalts
Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Wichtig ist, dass gem. § 20 UmwStG in jedem Fall anlässlich der Umwandlung neue Anteile der GmbH an den Einzelunternehmer ausgegeben werden müssen, wenn die Umwandlung steuerneutral (also mit Buchwertfortführung) erfolgen soll (Regelfall).
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