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Austria Reverse Charge bei B2B-Busbeförderung

Wir sind ein in Bayreuth ansässiger B2C-Reiseveranstalter mit Margenversteuerung nach § 25 UStG. Im August 2019 haben wir eine Donau- Kreuzfahrt ab/bis Engelhartszell (AT) veranstaltet. Für den Transfer zum Schiff von Bayreuth nach Engelhartszell und zurück ist ein deutsches Busunternehmen zu einem Gesamtpreis von 1.550 € beauftragt worden. Es hat wie nachfolgend dargestellt abgerechnet. Bislang haben wir eine derart differenzierte Rechnung für einen grenzüberschreitenden Fahrauftrag noch nie erhalten. Wir sind auch nicht in Österreich registriert, weil wir bislang immer davon ausgegangen sind, dass die Rechnungsaufteilung nach Inlands- und Auslandskilometern lediglich bei Drittlandsfahrten für unsere Margensteuerberechnung Bedeutung hat. Unsere Frage lautet: Ist die vorgelegte Rechnung richtig und müssen wir tatsächlich Umsatzsteuer in Österreich abführen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-10
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Dokument Austria Reverse Charge bei B2B-Busbeförderung