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Beherbergungsverbot oder negativer Corona‐Test?

Für die im Herbst exponentiell gestiegenen COVID‐19‐Infektionszahlen gibt das Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions‐Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.7.2000 den Rahmen, die einzelnen Bundesländer und deren Gesundheitsämter setzen die Seuchenschutzmaßnahmen: Ergebnis war zunächst ein Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. So auch das im Oktober verhängte Beherbergungsverbot: Von 16 Bundesländern setzten fünf Bundesländer das Beherbergungsverbot nicht um, in jedem einzelnen Bundesland gab es ansonsten unterschiedliche Regularien. Im touristischen Kontext wirkt besonders das Beherbergungsverbot für Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe extrem nachteilig, gerade wegen der im Oktober angesetzten Herbstferien und auch schon hinsichtlich der nicht mehr fernen Weihnachtsferien 2020. Ab dem 2.11.2020 ist dann das bundesweite Beherbergungsverbot hinzugekommen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-10
Dokument Beherbergungsverbot oder negativer Corona‐Test?