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Beraterverträge mit nahen Angehörigen: Erhöhte Mitwirkungspflichten für Auftraggeber

Die steuerliche Anerkennung von Beraterverträgen mit nahen Angehörigen erfordert neben der Beachtung von anderen Kriterien (wie vor allem dem sog. Fremdvergleich) insbesondere eine ausgeprägte Bereitschaft zur Sachaufklärung. Es obliegt dem steuerpflichtigen Auftraggeber, substantiiert vorzutragen und nachzuweisen, dass der Angehörige Arbeits- oder Beratungsleistungen in einem der zugesagten Honorierung angemessenen Umfang tatsächlich erbracht hat.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-07
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Dokument Beraterverträge mit nahen Angehörigen: Erhöhte Mitwirkungspflichten für Auftraggeber