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Berücksichtigung der stärksten Wahlvorschlagsliste bei der Wahl des Personalratsvorstandes

Die in der Minderheit gebliebene stärkste Wahlvorschlagsliste mit mindestens einem Drittel Stimmenanteil hat Anspruch darauf, dass eines ihrer Mitglieder als Ergänzungsmitglied in den Personalratsvorstand gewählt wird, falls sie nicht bereits bei der Wahl der Gruppensprecher zum Zuge gekommen ist.

§ 33 BPersVG.

BVerwG, Beschl. v. 17.3.2014 – 6 P 8.13 – (teilweise Aufheb. u. Bestät. von OVG Saarland, PersV 2013, 303)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.07.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-20
Dokument Berücksichtigung der stärksten Wahlvorschlagsliste bei der Wahl des Personalratsvorstandes