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Berücksichtigung des „generativen Beitrags“ in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitrag ist die persönlich von der Autorin und den Autoren verantwortete Position, die auf einer aktuellen Stellungnahme des Sozialbeirats der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 2824/17 zu einem „generativen Beitrag“ in der Rentenversicherung aufbaut. Wie die bisher unveröffentlichte Stellungnahme des Sozialbeirats greift der vorliegende Beitrag Überlegungen des Beirats zum Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 103, 242) aus dem Jahr 2001 auf und ergänzt diese um aktuelle Aspekte. Die Autorin und die Autoren sind Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung. Sie danken den übrigen Mitgliedern des Beirats, insbesondere Ute Klammer und Astrid Wallrabenstein, für die Zusammenarbeit bei der Abfassung der diesem Beitrag zugrundeliegenden Stellungnahme.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-03-04
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