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Besteuerung nach Maßgabe der Vorleistungen

Unser Reisebüro hat 2005 eigene Veranstaltungsleistungen (Gruppenreisen) dargestellt, und zwar in der Form von EU-Flugreisen, Drittlands-Flugreisen und Kreuzfahrten, die jeweils als Kontingente (ohne Ergänzungsleistungen) von deutschen Reiseveranstaltern übernommen wurden. Sämtliche Eingangsrechnungen wurden ohne deutsche Umsatzsteuer fakturiert. Nach Auskunft unseres Steuerberaters haben wir nunmehr eine deutsche Umsatzsteuer von 16 Prozent auf unsere Bruttomarge zu entrichten. Dagegen haben wir im Steuer- und RechtsBrief Touristik gelesen, dass die Relation der Reisevorleistungen für die Margenbesteuerung maßgeblich ist.

Seiten 8 - 9

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
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Dokument Besteuerung nach Maßgabe der Vorleistungen