• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

1. Stückzinsen sind als Teil des Gewinns aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG nach der Einführung der Abgeltungsteuer auch dann zu besteuern, wenn die der Veräußerung zugrunde liegende Forderung vor dem 1.1.2009 erworben wurde.

2. Die Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (nunmehr § 52 Abs. 28 Satz 16 Halbsatz 2 EStG) führt nicht zu einer echten Rückwirkung hinsichtlich der Besteuerung von Stückzinsen im Veranlagungszeitraum 2009, da sie lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellt.

(redaktionelle Leitsätze)

BFH-Urteil vom 7. Mai 2019 – VIII R 31/15
Vorinstanz: FG Münster vom 24. Juli 2015–4 K 1494/13 F (EFG 2015, 1806)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2019
Veröffentlicht: 2019-12-04
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer