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Inhalt der Ausgabe 02/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Pflege – härter als Arbeit am Bau +++ SUGA 2014: Arbeitssicherheit und -gesundheit in Deutschland nahezu unverändert +++ Neu für Kindertagesstätten: Gefährdungsbeurteilung online erstellen +++

Schwerpunkt

Innerbetriebliche Verkehrssicherheit: Unfallhotspot Firmengelände

Der Unternehmer hat auf seinem Firmengelände viel rechtlichen Spielraum für die Lenkung und Planung des Verkehrs. Welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind für die Problembereiche Parken, Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders geeignet? Die Straßenverkehrsordnung gilt auch auf dem Firmengelände. Solange der Unternehmer nicht gegen sie verstößt, darf er zur Verkehrslenkung und -beruhigung alle möglichen Maßnahmen ergreifen.

Lärm in der Bauwirtschaft

Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Dabei wären viele der Gehörschäden vermeidbar. Mancher Baulärm kann oft auch ohne große Kosten bereits an der Quelle deutlich vermindert werden.

Initiative Exzellente Baustellen – der Weg in die Zukunft

Bei der Automobilfertigung sah es während der Anfangsjahre oft nicht anders aus als heute auf unseren Baustellen. Der globale Wettbewerb hat dort inzwischen einen grundlegenden Wandel erzwungen. Dem Baugewerbe steht dieser Weg noch bevor. Mit der Exzellenz-Initiative setzen wir Wegmarken zu diesem Ziel.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Stressfaktor Smartphone

Flexiblere Arbeitsformen und Arbeitszeiten sind heutzutage eine unabdingbare Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ein Garant für den Verbleib qualifizierter Mitarbeiter. Durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll es gelingen, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dabei stehen die Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation an oberster Stelle. Dazu prägen neue Informations- und Kommunikationstechniken wie zum Beispiel das Smartphone den Arbeitsalltag. Trotz zahlreicher Vorteile sind die Schattenseiten dieser Entwicklung nicht zu unterschätzen.

Verantwortung für den Arbeitsschutz ist nicht nur Chefsache!

Das Arbeitsschutzgesetz lässt keinen Zweifel: der Arbeitgeber bzw. Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung, wenn es um die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter geht. Aber wie steht es um die anderen Führungskräfte und die „einfachen Mitarbeiter“, insbesondere bei Regelverstößen und damit zusammenhängenden Unfällen?

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten und der Umgang damit

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind nicht immer allen klar und seine Rolle manchmal auch unglücklich. Häufig eckt er an oder trifft nicht den richtigen Ton, um bei Kollegen Verständnis und Einsicht für eine Verhaltensänderung zu erreichen. Ich möchte meinen Artikel mit einer Frage an Sie beginnen: Haben Sie in Ihrem Betrieb auch einen Sicherheitsbeauftragten und wissen, was der bei Ihnen so machen muss? Oder sind Sie selbst Sicherheitsbeauftragter? In § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

Unfallversicherung | Recht

Der Unfall beim Abbau der Stahlhalle fürs Weingut – oder: „Ist der Bauherr des Bauunternehmers Hüter“?

Ein Winzer kaufte im Internet für € 4.500,– eine 45 qm große Stahlhalle, um sie auf seinem Weingut in der Pfalz wieder aufzubauen. Das Dach hatte 30 Jahre alte, nicht durchtrittsichere Wellasbestplatten. Für den Abbau beauftragte er den Bauunternehmer B. Das zuständige Bauamt hatte die Abbruchgenehmigung unter der Bedingung erteilt, dass die Demontage des Daches nur durch ein dafür zugelassenes Spezialunternehmen erfolgen dürfe. Das Angebot des B (mit der Auftragssumme € 4.000,– brutto) sagte unter „Aufgaben des Auftraggebers“ – also des Winzers: „Notwendige Sicherheitseinrichtungen wie Gerüst, Fanggerüst und Auffangnetze nach Unfallverhütungsvorschriften“.

Die Handlungstendenz als Abgrenzungskriterium beim Wegeunfall

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat sich in seinem Urteil vom 14.7.2015 – L 3 U 118/13 mit der Frage befasst, ob die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Handlungstendenz bei einem Wegeunfall auch auf die Fälle anwendbar ist, bei denen das Unfallopfer einen Gedächtnisverlust erlitten hat. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein seit zehn Jahren bei einer Fachgroßhandlung beschäftigter 46 Jahre alter Lagerist war nicht nur in deren Zentrallogistik tätig, er wurde hin und wieder auch als Springer in einem Lager der Firma in einer anderen Stadt eingesetzt.

Service

Marktplatz / Arbeitsschutz von A–Z

+++ Arbeitsschutz für Gabelstapler: Kostenlose E-Books +++ Cap3 entwickelt Sicherheits-App für Arbeiten im Hochregallager +++

Medien

Interview – Arbeitswissenschaft und Ergonomie

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-01
 

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