• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 06/2021

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Drei Tipps für gesünderes Home-Office +++ Techniker Krankenkasse: Krankenstand im ersten Quartal 2021 so niedrig wie seit 13 Jahren nicht mehr +++ Unterwegs – aber sicher! Der Wettbewerb zur betrieblichen Verkehrssicherheit +++ Lenken statt Ablenken +++ Erhöhte psychische Belastung bereits während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie +++ Bewegungsmangel und Gewichtszunahme im Homeoffice +++ Arbeit und Erholung in Einklang bringen – Bewegte Pause +++ „Mobiles Arbeiten ermöglicht mehr Selbstbestimmtheit“ +++

Schwerpunkt

Betreuungsmanagement für die ASiG-Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen

Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht die Unterstützung aller Unternehmen mit Beschäftigten zur Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen vor – egal welcher Betriebsgröße. Was bei größeren Betrieben mit vor allem innerbetrieblichen Fachkräften für Arbeitssicherheit ganz gut funktioniert, stellt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) oft noch eine Herausforderung dar. In der Breite wird das Arbeitssicherheitsgesetz aufgrund eines inakzeptablen Betreuungsgrads bisher nur unzureichend umgesetzt.

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement von Post-Corona-Mitarbeitern

Im Dezember 2019 berichteten die Medien in Deutschland erstmals von einem neuartigen Virus, der in Wuhan aufgetreten ist – SARS-CoV-2. Aktuell verzeichnet Deutschland etwa 3.520.329 Infizierte und 84.775 Todesfälle (Stand 09.05.2021). Im Hinblick auf die Pandemie gibt es bis heute noch viele ungeklärte Fragen. Bislang fehlt es an validen Studien und Erfahrungen hinsichtlich Krankheitsverlauf, Nachsorge und Langzeitfolgen.

Lärmschutz im Großraumbüro: Welche Maßnahmen helfen?

Die Lärmbelastung im Büro liegt nicht allein am Schalldruckpegel. Insbesondere in Großraumbüros spielen auch andere Faktoren eine mindestens genauso wichtige Rolle. Doch gegen die Lärmbelastung helfen bereits wenige raumakustische Schutzmaßnahmen. Auch Kopfhörer- und Headset-Lösungen mit ANC-Technologie bilden einen weiteren effizienten Baustein in der Bekämpfung des Arbeitsumgebungsfaktors Lärm speziell in Großraumbüros. Allerdings, so zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt, können auch sie nicht alle Lärmbelastungen vollkommen abstellen.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

ASA-Sitzung – mehr als nur gratis Kaffee trinken?!

Es gibt immer noch Betriebe, bei denen die ASA-Sitzung nur stattfindet, weil es vorgeschrieben ist. Dabei kann dies ein sehr effizientes Gremium sein, um den Arbeitsschutz proaktiv voranzubringen.
Jetzt werden wir gar nicht so sehr auf die Definition oder Grundlagen eingehen, wie „Was ist eigentlich eine ASA-Sitzung?“ oder „Wer gründet den ASA?“. Das können Sie an vielen Stellen bei der DGUV, Berufsgenossenschaft usw. ausführlich nachlesen.

Arbeiten trotz Krankmeldung

Arbeitsunfähigkeit wird durch einen Arzt festgestellt und durch eine ärztliche Bescheinigung attestiert. Dennoch gibt es arbeitswillige, arbeitsfähige Mitarbeiter, die vor Ablauf der Krankschreibung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen möchten. Wie sich der Arbeitgeber hier im Spannungsfeld zwischen der willkommenen Einsatzbereitschaft und seiner Fürsorgepflicht aufstellen sollte, stellt der weitere Text dar.

COVID-19-Impfungen vor dem Hintergrund einer Impfpflicht

COVID-19-Impfungen werden vor dem Hintergrund der derzeitigen pandemischen Lage als ein Ausweg aus der momentanen Situation gesehen. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit stellt sich aber auch die Frage nach einer gerechten Verteilung. Weiterhin ist zu diskutieren, inwieweit eine COVID-19-Impfung auch verpflichtend eingeführt werden kann, sofern eine ausreichende Durchimpfungsrate auf Basis einer Freiwilligkeit nicht erreicht wird. Während es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schon verpflichtende Pockenimpfungen gab, so stellt sich die Fragestellung, ob dies zur Überwindung der Pandemie ein adäquates Mittel darstellen kann.

Pflichtendelegation gemäß § 13 ArbSchG: reloaded und revidiert

Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Kein Versicherungsschutz bei Stau?

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch für „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und vom dem Ort der Tätigkeit“, also bei einem Wegeunfall. Ob dies ebenfalls dann gilt, wenn es im Anschluss an einen Verkehrsstau auf einer Umleitungsstrecke zu einem Unfall kommt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu klären.

Service

Marktplatz

+++ Noch mehr Auswahl an Stretchhosen +++ VdS 2496 – VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen wurden angepasst +++ Mit NOAC endlich schmerzfrei operieren +++ Über die BioRegio STERN Management GmbH +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Konsequenzen aus der Corona-Krise

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 6 / 2021
Veröffentlicht: 2021-06-02
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/1999

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004
Jahrgang 2003
Jahrgang 2002
Jahrgang 2001
Jahrgang 2000
Jahrgang 1999