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Inhalt der Ausgabe 06/2022

Editorial

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Inhalt / Impressum

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Aktuelles

Aktuelles

+++ Broschüre zu Homeoffice: Arbeiten von zu Hause aus rechtlicher Sicht +++ Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert +++ Arbeitszufriedenheit pädagogischer Fachkräfte in Kitas +++ Bedeutung von Coworking Spaces als Dritter Arbeitsort in Deutschland +++ 89 Prozent der Unternehmen bieten weiterhin Homeoffice an +++ 8,6 Millionen Erwerbstätige haben ein psychisches Risiko für einen Herzinfarkt +++ Berufskrankheit Hautkrebs wirksam gegensteuern +++

Schwerpunkt

Epileptische Anfälle am Arbeitsplatz: Wie werden die Gefährdungen beurteilt?

Ein epileptischer Anfall ist ein „Kurzschluss im Gehirn“. Etwa fünf Prozent der Bevölkerung erleiden einmal im Leben einen einmaligen epileptischen Anfall – also über vier Millionen Menschen. Der Sicherheitsbeauftragte Herr S. erlebt den ersten Anfall eines jungen Mitarbeiters in der Metallwerkstatt. Der junge Mitarbeiter Herr A. stürzt plötzlich zu Boden und wird am ganzen Körper von Krampfanfällen geschüttelt. Als der Notarzt nach fünf Minuten eintrifft, ist der Krampfanfall bereits vorbei.

Ergonomie im Unternehmen: Industrial Engineering und Controlling als Treiber der Entwicklung

Gesundheit ist für viele Unternehmen ein wichtiger Erfolgsfaktor geworden. Daher übernehmen die oberen Managementebenen zunehmend auch die Planung und Umsetzung von gesundheitsorientierten Arbeitsprozessen im Unternehmen und wenden dabei Methoden des Industrial Engineering und Controlling an wie bislang nur in den eigentlichen Unternehmensbereichen. Der Artikel zeigt diese Entwicklung am Beispiel der Einführung einer ganzheitlichen ergonomischen Arbeitsgestaltung des Unternehmens Bosch Rexroth auf, einem Spezialisten für die Produktion ergonomischer Arbeitsmittel.

Chancen und Risiken des digitalen Arbeitens

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Welt der Arbeit weiterentwickelt und vor allem das digitale Arbeiten hat stark zugenommen. Die Arbeit, die bisher im Büro erledigt wurde, findet für viele Beschäftigte nun zu Hause, d. h. im Homeoffice statt. Das Arbeiten im Homeoffice bringt neben vielen Vorteilen auch erhebliche Risiken mit sich. In diesem Beitrag wird daher der Fokus auf diese Chancen und Risiken des Homeoffice gelegt. Hierfür werden bisherige Befunde aus der Literatur und Ergebnisse aus einer repräsentativen Befragung im Rahmen des Forschungsprojekts „Digital Leadership and Health“ dargestellt. Zusätzlich werden Empfehlungen gegeben, was Beschäftigte und Führungskräfte tun können, um Risiken im Homeoffice entgegenzuwirken.

Homeoffice – gekommen um zu bleiben

Die Corona-Pandemie hat unsere Arbeit notgedrungen vom Büro im Unternehmen ins Homeoffice verlagert. Der Anteil der Beschäftigten, der zukünftig auch von zu Hause arbeiten möchte, ist deutlich höher als vor der Krise. Dem zur Folge entwickeln vor allem große Unternehmen hybride Arbeitsmodelle, mit denen Beschäftigte die Möglichkeit haben, mobil arbeiten zu können. Spätestens nach der Pandemie gilt die Präsenzkultur als veraltet und entwickelt sich zunehmend hin zu einer Ergebniskultur.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Das Darwin-Prinzip im Arbeitsschutz

Wir alle kennen volkstümliche Sprichworte, die in ihrer Bedeutung allgemeingültig sind: „Durch Schaden wird man klug.“ oder „Wer nicht hören will, muss fühlen.“ Die Wahrheit dieser Volksweisheiten bestätigt sich immer wieder auch im täglichen Arbeitsalltag. Diese Erfahrung haben wir bestimmt alle schon einmal gemacht.

Unfallversicherung / Recht

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Begriffsbestimmungen im neuen Arbeitsstättenrecht – Teil 2

Rechtsbegriffe leben ganz wesentlich von den dahinterstehenden Definitionen. Dies gilt auch für die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die selbst nach den mit der Novelle vom März 2022 vorgenommenen Streichungen immer noch weit über 250 verschiedene Begriffsbestimmungen umfassen.

Der tödliche Arbeitsunfall mit der Hebebühne

Der Abteilungsleiter (A) eines Stadtwerkes beauftragte einen „Hausmeister“ (H) und Leiter der Gruppe Technik, in einer Eishalle ein Stromkabel an der Hallendecke zu verlegen. Der Beauftragte mietete eine Gelenk-Teleskop-Hebebühne. Mit seinem Kollegen fuhr H mit Arbeitskorb nach oben. H steuerte in die Nähe eines hinter ihm befindlichen „Deckenstahlträgers, der nur wenig über der Oberkante des Arbeitskorbes verlief“. Der Kollege machte H „noch auf die Gefahr aufmerksam und konnte sich in den Arbeitskorb ducken“. H dagegen wurde eingeklemmt – und „hierbei wurde von seinem Körper der Not-Aus-Knopf betätigt, so dass die Hebebühne sofort stoppte und sich nicht mehr bewegen ließ“. Eine am Boden verbliebener Kollege „versuchte erfolglos den Notablass am Fahrwerk der Teleskopbühne zu bedienen“. H verletzte sich lebensgefährlich an der Brust, konnte erst durch die Feuerwehr befreit werden und verstarb 9 Tage später.

Der „Dritte Ort“ beim Wegeunfall

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit zwei Urteilen vom 30.1.2020 seine Rechtsprechung zum Wegeunfallrecht geändert. Versicherungsschutz besteht jetzt auch immer dann, wenn der Weg zur Arbeitsstätte nicht von zu Hause aus angetreten wird, sondern von einem dritten Ort aus, also beispielsweise von der Wohnung von Freunden, Partnern oder Verwandten. Geblieben ist allerdings die Voraussetzung, dass der Aufenthalt am dritten Ort mindestens zwei Stunden gedauert haben muss. Damit werden jetzt auch die Fälle vom Versicherungsschutz erfasst, in denen Arbeitnehmer wegen einer Quarantäne oder Corona-Erkrankung von Familienmitgliedern anderweitig übernachtet haben und von dort aus zur Arbeit gefahren sind. Der Grund für den Aufenthalt am dritten Ort ist nicht mehr von Bedeutung, entfallen ist auch der Angemessenheitsvergleich mit der sonst üblichen Wegstrecke oder der abweichende Zeitaufwand.

Service

Marktplatz

+++ Auswirkungen der neuen TA-Luft auf Armaturen in Chemieanlagen +++ Kosten sparen mit intelligenter Toröffnung +++ Neues Print- und Online-Kompendium der Munk Günzburger Steigtechnik +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Die Zukunft des Büros

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-02
 

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