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Inhalt der Ausgabe 07+08/2019

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Darmkrebs in Zahlen +++ Wer besser verdient, lebt zunehmend länger und erhält dadurch überproportional mehr Rente +++ „Nudging“ am Arbeitsplatz: iga.Report zeigt, wie gesunde Entscheidungen in Unternehmen gefördert werden können +++ Immer weniger Deutsche rauchen +++ Gute Arbeitsbedingungen sind das Wichtigste +++ Geschulte Mitarbeiter für Informationssicherheit sehr wichtig +++ Vom Stress in die Facebooksucht +++ Sich mental auf die Arbeit einstellen ist genauso wichtig wie das Abschalten nach Feierabend +++ Gelten für SchülerInnen während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen? +++ Heute schon eine Pause gemacht? +++

Schwerpunkt

Kinästhetik: Steigert Bewegungskompetenz die Pflegequalität?

Die Kinästhetik ist ein bewegungsorientiertes Lernsystem, das Pflegern beibringt, wie sie die Bewegungen ihrer Patienten schonend unterstützen können. Was steckt hinter diesem Handlungskonzept, das weltweit von immer mehr Pflegekräften angewendet wird?

Freimessen und confined space

„Vor Betreten des Katalysators muss freigemessen werden!“ So der Hinweis von uns. Große Augen und viele Fragen waren die Folge. Es gab viel zu erklären und zu schulen, bis die Verantwortlichen verstanden, welchen Gefahren sie ihre Mitarbeiter aussetzen wollten. Hintergrund war wie so oft: dass der sogenannte enge Raum (im englischen „confined space“) nicht als solcher erkannt wurde und dementsprechend fehlten die notwendigen Punkte in der Gefährdungsbeurteilung.

Behavior Based Safety: Ein erfolgreiches Konzept für den Arbeitsschutz

Ein Maschinenbediener reinigt gegen Schichtende eine Walze an seiner Maschine, indem er eine trennende Schutzvorrichtung überwindet und bei laufender Maschine einen Putzlappen gegen die rotierende Walze drückt. Dabei wird seine Hand zwischen der Walze und einer feststehenden Kante eingezogen und abgetrennt.

Cognitive Environments – das mitdenkende Bürogebäude

Ring ring – Das Telefon klingelt und vibriert wild auf dem Schreibtisch. Ihr erster Gedanke: „Mist, wieder vergessen das Smartphone stumm zu schalten.“ Das ist sehr ärgerlich, denn eben saßen Sie noch konzentriert an einer herausfordernden Aufgabe und wurden jetzt aus dem Fluss gerissen. Nach dem zehn-minütigen Telefonat suchen Sie Informationen zusammen, die der Anrufer erbeten hat, verfassen eine E-Mail und versenden diese. Geschafft!

Wie wird aus digitalem Arbeiten „Smart Work“?

Unsere Arbeitswelt digitalisiert sich immer mehr und nahezu jedes Unternehmen profitiert von den daraus entstehenden Vorteilen. In Deutschland ist die Arbeitswelt bei zwei von drei Beschäftigten bereits digital durchdrungen, so das Programm „Zukunft der Arbeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zu unseren Visionen vom Arbeiten der Zukunft gehört auch die stilvolle Bürolandschaft mit der reibungslosen Anbindung an Home- und Mobile Worker auf der ganzen Welt.

Unfallversicherung | Recht

Für welche Personen gilt das Arbeitsschutzgesetz überhaupt?

In der Praxis taucht oftmals die Fragestellung auf, für welche Personen das Arbeitsschutzgesetz überhaupt gilt. So sind sich Arbeitgeber teilweise unsicher, ob z. B. Praktikanten oder Volontäre unter den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes fallen. Diese Überlegung erfolgt auch oft vor dem Hintergrund der Kostentragung für bestimmte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (z. B. ob eine Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV veranlasst werden muss). Die diesbezügliche Fragestellung wird im Recht unter dem Aspekt des „persönlichen Anwendungsbereiches“ thematisiert.

Der tödliche Sturz vom Gerüst – und die strafrechtliche Verantwortung des Maurers mit „faktischer Kapo-Stellung“

Das Amtsgericht Dillingen a. d. Donau verurteilte einen seit 45 Jahren in einem Bauunternehmen angestellten Maurer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Arbeitsunfälle unter Beteiligung des eigenen Hundes?

Erleidet eine versicherte Person einen Unfall unter Beteiligung des eigenen Hundes erscheint zunächst das Vorliegen eines Arbeitsunfalls als ausgeschlossen. Dennoch bedürfen Fälle dieser Art einer besonderen Prüfung, wie die beiden im Folgenden dargestellten Urteile belegen. Bei dem ersten Fall handelt es sich um das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 21.3.2019 – L 6 U 3979/18 – aus dem Bereich der freiwilligen Unternehmerversicherung: Der Inhaber eines Auto- und Reifenservice hatte am 19.1.2015 aus seinem Lagerraum für ein Kundenauto Zündkerzen in die Werkstatt bringen wollen und dabei den auf dem Boden der Werkstatt liegenden Hund übersehen (Privathund, kein Wachhund).

Service

Marktplatz

+++ Sommerhitze im Betrieb +++ Thema Geruchsbelastung in 12 Punkten +++ Ergonomie und Flexibilität ist Trumpf +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

+++ Kaluza: Stressbewältigung: Trainingsmanual zur psychologischen Gesundheitsförderung +++ Breidenbach/Rollow: New Work needs Inner Work: Ein Handbuch für Unternehmen auf dem Weg zur Selbstorganisation +++ Seeger: Harvard Business Manager 4/2019: Fit für die Digitalisierung +++ Windhund Workplace App: Corporate Health leicht gemacht +++

Interview: Arbeit im Wandel

Die Entgrenzung von Arbeitszeiten ist für uns seit langem ein wichtiges Thema. Problematisch für Beschäftigte ist vor allem die Verbindung von „Vertrauensarbeitszeit“ und Formen indirekter Steuerung. Dabei werden Arbeitszeiten nicht mehr dokumentiert – man kann arbeiten, wann und wo man möchte, solange ein bestimmtes Ergebnis zu einem festgelegten Zeitpunkt erreicht ist. Das klingt gut, führt aber meist dazu, dass Arbeitszeiten sich massiv verlängern.

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-12
 

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