• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Datenschutz: Ein Update

Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutzgrund-Verordnung (nachfolgend DS-GVO) und das BDSG 2018 (nachfolgend BDSG). Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (nachfolgend BEM) stellt sich in der Praxis das Problem, inwieweit sich die Datenschutzanforderungen 2018 geändert haben und somit Betriebs- und Dienstvereinbarungen als Rechtsgrundlage für den BEM-Prozess anzupassen sind. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen im Datenschutzrecht dargestellt und zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (nachfolgend BAG) zum BEM berücksichtigt werden. BEM ist jetzt in § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX geregelt (vormals § 84 Abs. 2 SGB IX).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-27
Dokument Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Datenschutz: Ein Update