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Bewirtungsaufwendungen der erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen: Begrenzte Gestaltungsspielräume

Auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (z.B. einem Hotelbetrieb mit Restaurant) unterliegen Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (z.B. anlässlich eines Galaempfangs zum Betriebsjubiläum; Beköstigung von Kunden und Lieferanten) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit mit der Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche unmittelbar Gegenstand der erwerbsbezogen bewirtenden Tätigkeit sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-12
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Dokument Bewirtungsaufwendungen der erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen: Begrenzte Gestaltungsspielräume