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BFH: Rabatte eines Dritten als Lohn?

Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung führen Rabatte eines Dritten grundsätzlich nicht zu Arbeitslohn und unterliegen deshalb nicht der Lohnsteuer. Nun hob der BFH im Revisionsverfahren zum FG Köln dessen Urteil vom 11.10.2018 (Az.: 7 K 2053/17, vgl. Strohner, SRTour 02/2019 S. 13 ff.) auf. Bedeutet dies eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.08.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2022
Veröffentlicht: 2022-08-09
Dokument BFH: Rabatte eines Dritten als Lohn?