BMF bestätigt: Beitrag zur Insolvenzabsicherung ist Reisevorleistung!
In den vergangenen Monaten wurde in der Tourismussteuerpraxis wiederholt die Frage gestellt, ob Aufwendungen für die gesetzlich gebotene Insolvenzabsicherung als Reisevorleistung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG beurteilt werden sollen oder nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
