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Bordverkäufe – „Duty-free-Verkäufe“ nicht umsatzsteuerfrei

Seit dem Eintritt in den europäischen Binnenmarkt zum 1. Januar 1993 wird das Gemeinschaftsgebiet im Bereich der Mehrwertsteuer und der besonderen Verbrauchsteuern als ein einheitlicher Steuerraum ohne Grenzen und Formalitäten angesehen.

Seite 11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01
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