Bordverkäufe – „Duty-free-Verkäufe“ nicht umsatzsteuerfrei
Seit dem Eintritt in den europäischen Binnenmarkt zum 1. Januar 1993 wird das Gemeinschaftsgebiet im Bereich der Mehrwertsteuer und der besonderen Verbrauchsteuern als ein einheitlicher Steuerraum ohne Grenzen und Formalitäten angesehen.
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |