• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Brandschutztechnische Mängel, die bei Begehungen auffallen (sollten)

Fachkräfte für Arbeitsschutz sind in praktisch allen Unternehmen gesetzlich und behördlich gefordert, Brandschutzbeauftragte jedoch nur in Ausnahmefällen (Versammlungs- und Verkaufsstätten ab bestimmten Größen, hohen Hochhäusern oder großen Industriehallen). Die Sicherheitsfachkraft muss sich also häufig allein um das gesamte Spektrum der Sicherheit kümmern, d. h. nicht lediglich um Arbeitsschutz, sondern auch Umwelt-, Strahlen-, Abfall- und eben auch Brandschutz. Tatsächlich ist der Brandschutz ein – wichtiger – Bestandteil des Arbeitsschutzes und in vielen Normen, Technischen Regeln, Bestimmungen, Gesetzen und (Ver)Ordnungen für Arbeitsschutz werden direkt oder indirekt brandschutztechnische Belange geregelt – denn ein sog. „Brandschutzgesetz“ gibt es nicht. Das ist jedoch nicht allen Sifas immer ausreichend bekannt und in deren Ausbildung wird der Brandschutz nach wie vor leider meist sehr klein geschrieben. Dieser Beitrag soll zeigen, worauf die Sicherheitsfachkraft bei den regelmäßigen sicherheitstechnischen Begehungen zusätzlich zu achten hat – mit dem jetzt zusätzlichen Blickwinkel „Brandschutz“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-03
Dokument Brandschutztechnische Mängel, die bei Begehungen auffallen (sollten)