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Buchung und Bilanzierung von Pfandgeldern
Zugleich eine Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 08.12.2020 (BStBl. I 2020 S. 1367)

Die buchmäßige Behandlung und bilanzmäßige Abbildung sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit geraumer Zeit in Praxis und Literatur Gegenstand einer Diskussion. Die Thematik ist gekennzeichnet durch eine hohe Komplexität mit vielen Facetten. Der Beitrag beleuchtet ein weiteres Mal die bilanzielle Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut bei einer Leihsituation sowie insbesondere die durch das BFH-Urteil vom 09.01.2013 in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen zu sog. Mehr- und Minderrücknahmen.
Der Verfasser hat sich seinerzeit aktiv an der Diskussion der zu beurteilenden Probleme beteiligt und die verschiedenen Argumente kritisch beleuchtet sowie Lösungswege dargestellt. Die Diskussion war jedoch insbesondere durch das BFH-Urteil vom 09.01.2013 keineswegs beendet, vielmehr ist nunmehr in Folge der eingetretenen Rechtslage ein erneutes Aufgreifen dieser Diskussion zwingend notwendig geworden. Der Verfasser hält von der Sache her an seiner damals vertretenen Auffassung fest.
Ausgangspunkt ist das aktuelle BMF-Schreiben vom 08.12.2020 (BStBl. I 2020 S. 1367) zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder; Vereinfachungs- und Anwendungsregelung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.01.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-01
Dokument Buchung und Bilanzierung von Pfandgeldern