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Bundeskabinett beschließt Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Auch der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wird erstmals geregelt

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts beschlossen. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung verbessert. Die Verordnung soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten; vorher muss der Bundesrat zustimmen. Schulze: „Das Strahlenschutzrecht ist für viele Lebensbereiche relevant und hat weitreichende Bedeutung für die menschliche Gesundheit. Es ist wichtig, dass wir in diesen Bereichen gute Regelungen haben, die Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung gewähren. Dazu trägt die in meinem Haus erarbeitete und vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung maßgeblich bei.“

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-27
Dokument Bundeskabinett beschließt Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts