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Corona‐Steuerhilfe: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen für ein Jahr

Der Bundestag hat am 28.5.2020 den Entwurf für ein Corona‐Steuerhilfegesetz angenommen. Danach wird der Umsatzsteuersatz für zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 erbrachte Restaurant‐ und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19% auf 7% abgesenkt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.06.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-10
Dokument Corona‐Steuerhilfe: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Speisen für ein Jahr