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Credit Card Charges kein eigenständiges Leistungsentgelt

Eine grundsätzliche Entscheidung in Bezug auf Zusatzentgelte bei bestimmten Zahlungsarten wie z.B. Credit Card Charges hat der EuGH in der Rechtssache C-276/09 „Everything Everywhere Ltd.“ getroffen. Zwar ist diese für ein englisches Telekommunikationsunternehmen ergangen, das Urteil vom 2.12.2010 hat im Grundsatz aber auch für Tourismusunternehmen besondere Bedeutung. Im Kern bestätigt der EuGH, dass ein für eine bestimmte Zahlungsart erhobenes Zusatzentgelt umsatzsteuerlich nicht eigenständig beurteilt wird, sondern als Nebenleistung zur bezahlten Hauptleistung qualifiziert werden muss.

Seiten 15 - 16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2011
Veröffentlicht: 2011-02-15
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