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Cross-Border Rulings (CBR) im Tourismusbereich

Im Juni 2013 hat die EU-Kommission einen Modellversuch gestartet, der es Unternehmern erlaubt, eine verbindliche amtliche Auskunft (Vorbescheid), also ein sog. Cross-Border Ruling (CBR), über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten. Die Rechtsfolgen sind ähnlich der einer verbindlichen Auskunft nach § 89 AO. Dieser Modellversuch, der ursprünglich bis Ende 2014 befristet war, ist bis zum 30.9.2018 verlängert worden, leider ohne BMF-Beteiligung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-06-11
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Dokument Cross-Border Rulings (CBR) im Tourismusbereich