Cross-Border Rulings (CBR) im Tourismusbereich
Im Juni 2013 hat die EU-Kommission einen Modellversuch gestartet, der es Unternehmern erlaubt, eine verbindliche amtliche Auskunft (Vorbescheid), also ein sog. Cross-Border Ruling (CBR), über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten. Die Rechtsfolgen sind ähnlich der einer verbindlichen Auskunft nach § 89 AO. Dieser Modellversuch, der ursprünglich bis Ende 2014 befristet war, ist bis zum 30.9.2018 verlängert worden, leider ohne BMF-Beteiligung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-11 |