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Dänemark: Service Fees beim Verkauf von Cross-Border-Flugtickets steuerfrei!

Das umsatzsteuerrechtlich gelobte Land aus Sicht der Tourismuswirtschaft ist gewiss Dänemark. Einerseits ist die Margenbesteuerung dort nicht umgesetzt worden, d.h. auf EU-Margen wird keine (25-%ige!) Umsatzsteuer (= MOMS) erhoben. Andererseits sind auch die Vorschriften über die Besteuerung von Service Fees für Reisebüros beim Verkauf von Cross-Border-Flugtickets moderat und praxisgerecht.

Seiten 14 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2008
Veröffentlicht: 2008-02-15
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