Dänemark: Service Fees beim Verkauf von Cross-Border-Flugtickets steuerfrei!
Das umsatzsteuerrechtlich gelobte Land aus Sicht der Tourismuswirtschaft ist gewiss Dänemark. Einerseits ist die Margenbesteuerung dort nicht umgesetzt worden, d.h. auf EU-Margen wird keine (25-%ige!) Umsatzsteuer (= MOMS) erhoben. Andererseits sind auch die Vorschriften über die Besteuerung von Service Fees für Reisebüros beim Verkauf von Cross-Border-Flugtickets moderat und praxisgerecht.
Seiten 14 - 15
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-15 |