Das EEG (2012) ist keine Beihilfe
Ein Blick zurück nach vorne
Der EuGH hat geurteilt. Das EEG 2012 ist keine Beihilfe. Diese Entscheidung ist eine Zäsur. Der EuGH hat eine beihilferechtliche Frage beantwortet und dabei eine Vielzahl neuer energierechtlicher Fragen aufgeworfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-14 |