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Das europarechtlich determinierte Recht auf ordnungsgemäße Luftreinhalteplanung – die Entscheidung des EuGH vom 25.7.2008

Das Luftqualitätsrecht hat nicht nur innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion, sondern weit darüber hinaus „viel Staub aufgewirbelt“. Nachdem die Vorgaben der Luftqualitätsrahmenrichtlinie (LQRL) nebst sog. Tochterrichtlinien und der zur ihrer Umsetzung ergangenen Vorschriften des nationalen Rechts zunächst weitgehend unbeachtet blieben, setzte mit (dem seit spätestens 1999 feststehendem) Verbindlichwerden der ersten Grenzwerte zum 1. 1. 2005 plötzlich eine deutliche Steigerung des öffentlichen Interesses ein: Das Thema fand sich auf den Titelseiten der Tageszeitungen und an prominenter Stelle in den Fernsehnachrichten erörtert. Die Angst vor feinstaubbedingten Verkehrsbeschränkungen bewegte eine breite Öffentlichkeit.

Seiten 12 - 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2009.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-03-02
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Dokument Das europarechtlich determinierte Recht auf ordnungsgemäße Luftreinhalteplanung – die Entscheidung des EuGH vom 25.7.2008