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Das Lobbyregister: neue Anforderungen für Unternehmen
Eine Hinführung zur Verrechtlichung des Lobbyismus in Deutschland

Das neue Lobbyregister ist da: der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das neue Lobbyregistergesetz verabschiedet, einen Tag danach wurde es schon im Bundesrat bestätigt. Auch das Abgeordnetengesetz wurde am 11. Juni 2021 nunmehr im Deutschen Bundestag novelliert. Plötzlich ging es sehr schnell mit Neuerungen in der Compliance für die Interessenvertretung und den Lobbyismus in Deutschland. Damit ist die Interessenvertretung in Deutschland als Teil der demokratischen Diskussion legitimiert, transparent gestaltet und gesetzlich festgehalten.
Denn die Gewährleistung legitimer Interessenvertretung bedeutet mehr, als Vorschriften für die Vergabe von Geschenken und Spenden oder Regelungen für die Aussprache von Einladungen an Amts- oder Mandatsträger zu implementieren. Die Interessensvertretung ist deutlich weitergehend. Viele Abteilungen in einem Unternehmen sind betroffen; für die Compliance-Abteilung ergibt sich eine neue Herausforderung. Die rechtliche Neujustierung durch das Lobbyregistergesetz und die Novellierung des Abgeordnetengesetzes zeigen dies nunmehr sehr deutlich. Damit verbinden sich eine ganze Reihe von Neuregelungen, die Herausforderungen für Unternehmen, Verbände und Kommunikationsdienstleister beinhalten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-28
Dokument Das Lobbyregister: neue Anforderungen für Unternehmen