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Das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz

Das Grundgesetz verfügt über ein großes Maß an gesellschaftspolitischer Offenheit, die der Verfassung die Gewähr dafür vermittelt, auch im Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse stets zeitgemäß bleiben zu können. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Sozialstaatsprinzip, das den Bürgerinnen und Bürgern soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit garantiert. Das Grundgesetz verzichtet aber auf soziale Grundrechte. Dabei ist das Sozialstaatsprinzip bewusst offen und ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestaltet – weitere Regelungen fallen dem Gesetzgeber zu. Damit ist unser Staat den sozialen Ideen verpflichtet. Der Staat, die Gemeinschaft der Menschen, sichert den Einzelnen gegen die Risiken des täglichen Lebens ab.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2019.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-03-25
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Dokument Das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz