Der Anspruch auf tierische Hilfsmittel am Beispiel von Assistenzhunden
Die UN-BRK eröffnet in Art. 9 und Art. 20 die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung tierischer Hilfen. Während Blindenführhunde im Bereich des Hilfsmittelrechts einen festen Platz haben, ist die Beurteilung bei Assistenzhunden teilweise unklar. Angesichts rechtlicher Reformen im Bereich des Teilhaberechts und einem erhöhten Bedarf an tierischen Hilfsmitteln soll hier ein erster Blick auf die Übernahmefähigkeit von Assistenzhunden geworfen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-06 |