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Die Anhörung im sozialrechtlichen Verfahren – Versuch einer Bilanz

Seit 25 Jahren gibt es die im Sozialgesetzbuch eingefügten Regelungen zur Anhörung im Sozialverwaltungsverfahren. Dies sollte Anlass genug sein, den Versuch einer Bilanz zu den rechtlichen und praktischen Auswirkungen dieses Verfahrenserfordernisses zu ziehen. Der Beitrag greift dabei die Entwicklung einzelner Vorschriften und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Kernfragen des Anhörungsrechtes auf.

So wird veranschaulicht, welche Streitfragen und Diskussionen die heutige Ausformung des Anhörungsrechtes geprägt haben. Kritische Anmerkungen und Erfahrungen aus der Praxis machen an Einzelaspekten deutlich, dass das Anhörungsrecht seinen hohen rechtstheoretischen Anforderungen im täglichen Leben nicht immer gerecht wird.

Für die Berufsgenossenschaften kann insgesamt das Fazit gezogen werden, dass große Probleme mit dem Anhörungsverfahren nicht mehr bestehen. Auf der Richtertagung des Bundessozialgerichts im Jahre 2001 wurde deutlich, dass diese Aussage nicht für alle Sozialbereiche getroffen werden kann. Das Manuskript, welches seinem Vortrag auf der BSG-Richter- Tagung im Wesentlichen zugrunde lag, ist damit auch ein Beleg für die verwaltungsmäßige Qualität der Arbeit in den Berufsgenossenschaften.

Seiten 259 - 269

Dokument Die Anhörung im sozialrechtlichen Verfahren – Versuch einer Bilanz