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Die Klagebefugnis im Beamtenrecht – insbesondere bei der Konkurrentenklage

Die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung bei Anfechtungs- und Leistungsklagen. Dabei ergeben sich im Beamtenrecht einige Besonderheiten, was sich gerade in Zusammenhang mit der Konkurrentenklage eines unterlegenen Bewerbers deutlich zeigt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.07.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-27
Dokument Die Klagebefugnis im Beamtenrecht – insbesondere bei der Konkurrentenklage