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Die neue Luftqualitätsrichtlinie

Die Luftqualität ist bereits seit vielen Jahren Thema auf europäischer und nationaler Ebene. Lag hierbei anfangs der Fokus auf den Massenschadstoffen Schwefeldioxid und Großstaub, hat er sich nunmehr auf Stickstoffoxide und vor allem Feinstaub verlagert. Trotz erheblicher Verbesserungen in Teilbereichen besteht nach wie vor weiterer Handlungsbedarf, denn die Luftverschmutzung schädigt nicht nur die Umwelt, sondern auch die menschliche Gesundheit. So verkürzt die Aufnahme von Feinstaub nach Schätzungen die durchschnittliche Lebenserwartung um über acht Monate und im Jahr 2020 sollen voraussichtlich etwa 21 000 vorzeitige Todesfälle auf die Exposition von Ozon zurückzuführen sein. Ziel der europäischen Luftreinhaltepolitik ist es, „eine Luftqualität zu erreichen, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.“ Auf der Grundlage des 6. Umweltaktionsprogramms und eines Vorschlags der Kommission aus dem Jahr 2005 verabschiedete das Europäische Parlament am 11. Dezember 2007 in zweiter Lesung eine Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die am 14. April 2008 vom Rat angenommen und mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die bisherige Rechtslage (I.) und stellt die neue Richtlinie vor, mit der die geltenden Gemeinschaftsrichtlinien zusammengefasst werden (II.). Ferner wird die Frage der Umsetzung in deutsches Umweltrecht erörtert (III.) und eine erste Bewertung vorgenommen (IV.).

Seiten 4 - 10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2009.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-03-02
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