• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 02/2011

Inhalt

Inhalt

Editorial

IFG

Abhandlungen

Zur Anrechnung von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unter besonderer Berücksichtigung von § 93 Abs. 2 a SGB VI

Die Anrechnung von Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung ist im SGB VI geregelt. Gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI wird eine Rente aus der Rentenversicherung neben einer Unfallverletztenrente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Beträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag bestimmt sich gemäß § 93 Abs. 3 SGB VI nach dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Verletztenrente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt. Bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge bleibt gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung unberücksichtigt ein der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84 a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes entsprechender Betrag, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent zwei Drittel der Mindestgrundrente, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 Prozent ein Drittel der Mindestgrundrente.

Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Pflegepersonen

Die Zahl der zu pflegenden Personen in Deutschland nimmt ständig zu. Zu begründen ist dies natürlich mit der ständig steigenden Zahl älterer Menschen.

Der nachträgliche Wegfall eines Beitragszuschusses wegen rückwirkender Pflichtversicherung und dessen Rechtsfolgen

Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen ihre Beiträge alleine tragen (§ 250 Abs. 2 SGB V). Rentenbezieher erhalten aber zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung (§ 106 Abs. 1 SGB VI). Der Zuschuss ist eine Sozialleistung i.S.v. § 11 SGB I.

Zum Zeitgeschehen

Nachrichten aus der Sozialversicherung

Rechtsprechung

Keine zeitliche Begrenzung der Rentenneufeststellung bei Überprüfungsantrag während eines ruhenden Gerichtsverfahrens

Kurzberichte über Rechtsprechung in der (Kranken- und) Rentenversicherung

Service

Für Sie gelesen

Veranstaltungshinweise

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 2 / 2011
Veröffentlicht: 2011-02-01
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2009

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009