• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 05/2006

Inhalt

Inhalt

Aufsätze

Zur Eigentumsgrundrechtskonformität der §§ 66 Abs. 1 und 2 SGB I sowie 44 Abs. 1 S. 2, 44 Abs. 4 und 48 Abs. 4 S. 1 SGB X

Sperrzeiten durch Aufhebungsvereinbarungen bei drohender Kündigung

Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 2 SGB I

Zur Rolle der Berufsförderungswerke im Spannungsfeld von sozialem Auftrag, markwirtschaftlichem Wettbewerb und strukturellen Abhängigkeiten – Teil II

Forderndes Fördern: Die Eingliederungsvereinbarung des SGB II im Lichte der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung – bearbeitet auf Grund der Presse-Vorberichte und der Presse-Mitteilungen des BSG

Entscheidungsbesprechungen

1) § 144 SGB III; § 14 Abs. 2 KSchG

Ein leitender Angestellter i. S. des § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG kann sich auf einen – die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ausschließenden – wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag berufen, wenn ihm ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages die fristgerechte Kündigung und für den Fall ihrer Sozialwidrigkeit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG droht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 25. 4. 2002 – B 11 AL 65/01 R = BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 und vom 16. 10. 2003 – B 11 AL 1/03 R = SozR 4-4300 § 147a Nr. 1).

(Urteil des 11. Senats des BSG vom 17. 11. 2005 – B 11a/11 AL 69/04 R –

Anmerkung von Dr. Alexander Gagel, Kassel, abgedruckt in diesem Heft Seite 264)

2) § 43 SGB VI; §§ 54, 99, 112, 123 SGG

1. Bei einer Anfechtungs- und Leistungsklage auf Rente wegen Erwerbsminderung nach dem bis zum 31. 12. 2000 geltenden Recht haben die Sozialgerichte auch über die zum 1. 1. 2001 eingeführte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu entscheiden, wenn das Verfahren bis zum diesem Zeitpunkt nicht beendet ist und der Klageantrag des Versicherten die Anwendung des neuen Rechts umfasst.

2. Das Begehren, über den Klageantrag nach einer Rechtsänderung auch auf der Grundlage des neuen Rechts zu entscheiden, ist jedenfalls nach § 99 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht als Klageänderung anzusehen.

(Urteil des 13. Senats des BSG vom 17. 2. 2005 – B 13 RJ 31/04 R –
Anmerkung von Dr. Gert H. Steiner, Darmstadt / Marburg)

3) §§ 45, 48 SGB X; §§ 14, 15 SGB XI

Zur Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwal-tungsakts wegen Verringerung des Pflegebedarfs, wenn nicht auszuschließen ist, dass schon zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die zeitlichen Voraussetzungen der betroffenen Pflegestufe nicht vorgelegen haben.

(Urteil des 3. Senats des BSG vom 7. 7. 2005 – B 3 P 8/04 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahne-feld, Berlin)

Schrifttum

Schrifttum

Hohmann / Klawonn, Das medizinische Versorgungszentrum – Die Verträge (Rezension Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena)
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-05-01
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2006

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006