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Inhalt der Ausgabe 07/2021

Editorial

Covid-19: Solidarität und Eigenverantwortung

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Die Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern und anderen Organmitgliedern

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegen, beschäftigt seit Jahrzehnten mit immer neuen Facetten die Gerichte; „die Streitfragen scheinen kein Ende zu nehmen.“ Grund hierfür ist die Zwitterstellung der Geschäftsführer. In dem Unternehmen oder Betrieb, dem sie als Geschäftsführer vorstehen, sind sie den Mitarbeitern gegenüber der „Chef“, haben sie die Vorgesetzten- und Arbeitgeberfunktion. Doch können sie, je nach den Eigentumsverhältnissen, den Eigentümern des Unternehmens gegenüber, die sie berufen haben und die sie abberufen können, abhängig sein. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Abhängigkeit zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führt, ist Gegenstand des folgenden Beitrags, der die umfangreiche, sich auch verändernde Rechtsprechung hierzu ordnen und kritisch analysieren will. Mit einbezogen in die Betrachtung ist die Rechtslage bei Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern und anderen Organmitgliedern.

Das Second Victim Phänomen und die gesetzliche Unfallversicherung

Medizinisches Fachpersonal ist häufig psychischen Belastungen ausgesetzt, die zur Entwicklung einschlägiger psychiatrischer Krankheitsbilder führen können. In der medizinischen Wissenschaft hat sich hierfür der Begriff des Second Victim Phänomens etabliert. Für derart berufsbezogene Risiken ist die gesetzliche Unfallversicherung der zuständige Sozialversicherungsträger. Als Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung kommen hierbei Arbeitsunfälle und („Wie“-)Berufskrankheiten in Betracht. Singuläre psychisch belastende Behandlungssituationen können einen Arbeitsunfall darstellen. Mangels Vorliegens einer einschlägigen Listen-Berufskrankheit, kommt bei Dauerbelastungen, die zum Second Victim Phänomen führen auch das Vorliegen einer „Wie“-Berufskrankheit in Betracht.

Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff bis zur erheblichen Vernachlässigung

Das Soziale Entschädigungsrecht wird im SGB XIV neu kodifiziert. Neue Entschädigungstatbestände wie die psychische Gewalttat und die erhebliche Vernachlässigung von Kindern finden dadurch Eingang in das Gesetz. Unter anderen anhand der bisherigen Rechtsprechung zum Opferschutz von Kindern, z. B. der Entscheidung des BSG vom 24.9.2020 – B 9 V 3/18 (abgedruckt in diesem Heft S. 456 ff.) wird die Entwicklung des Opferschutzes in diesem Bereich nachgezeichnet und die neue Rechtslage, insbesondere mit Blick auf den Begriff der „erheblichen Vernachlässigung“ skizziert.

Neuregelung des Warmwassermehrbedarfs – eine zulässige Einschränkung?

Fast unbemerkt hat der Gesetzgeber zum 1.1.2021 die Regelungen zum Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung geändert. Höhere als die pauschalierten Bedarfe werden nur noch berücksichtigt, soweit sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die praktischen Schwierigkeiten mit der früheren Öffnungsklausel, beschränkte aber zugleich den bisherigen Leistungsanspruch. Dies ist zulässig, erzeugt aber Folgeprobleme.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Krankenversicherung: GPS-Uhr / Selbstbestimmtheit / Persönliche Bewegungsfreiheit / Rehabilitation

Urteil des 3. Senats des BSG vom 10. 9. 2020 – B 3 KR 15/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:100920UB3KR1519R0 – Anmerkung von Dr. Nicole Cramer, Berlin

Vertrags(zahn)arztrecht: Plausibilitätsprüfung /„Unzeitgebühr“

Urteil des 6. Senats des BSG vom 15.7.2020 – B 6 KA 13/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:150720UB6KA1319R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, Eutin

Rentenversicherung: Sozialversicherungspflicht GmbH-Geschäftsführer

Urteil des 12. Senats des BSG vom 8.7.2020 – B 12 R 2/19 R – ECLI:ECLI:DE:BSG:2020:080720UB12R219R0 – Anmerkung von PD Dr. Gerrit Forst, Essen

Soziales Entschädigungsrecht: Alkoholkonsum der Mutter / Versuchter Schwangerschaftsabbruch / Tätlicher Angriff

Urteil des 9. Senats des BSG vom 24.9.2020 – B 9 V 3/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:240920UB9V318R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Corinna Grühn, Bremen

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2021
Veröffentlicht: 2021-07-05
 

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